Informationen Dritter
Mitmachen im Landkreis Mittelsachsen - Ehrenamt suchen und finden
Eine extra Vorlesestunde im Kindergarten, der Spielenachmittag im Seniorentreff, sichere Fledermausquartiere oder ein buntes Sommerfest: vieles davon gibt es, weil Menschen zwischen Sayda, Reinsberg und Rochlitz in ihrer Freizeit die Initiative ergriffen, ihre Ideen gemeinsam umgesetzt oder andere dabei unterstützt haben. Im Ehrenamt ist so einiges möglich. Und Freude und gemeinsame Erlebnisse entstehen ganz nebenbei.
Wer mitmachen möchte findet eine Übersicht von Organisationen und Initiativen, die aktuell Engagierte suchen, auf der digitalen Ehrenamtsplattform www.ehrensache.jetzt. Zum Informieren und Stöbern nutzen Sie am besten den regionalen Einstieg auf die Plattform unter www.mittelsachsen.ehrensache.jetzt.
Gemeinnützige Träger können hier außerdem kostenfrei Inserate schalten, wenn sie Freiwillige suchen. Für weitere Informationen erreichen Sie die Koordinatorin für den Landkreis Anne-Kathrin Gericke telefonisch unter 0151/54881973 oder per E-Mail an .
Die "Digitale Ehrenamtsplattform für Sachsen" ist ein Projekt der Bürgerstiftung Dresden und wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Stand: 12.12.2024
Unterstützungsmöglichkeiten für Gründer und Nachfolger
Starten Sie erfolgreich in die Selbstständigkeit
Sie haben eine Geschäftsidee und wollen sich selbstständig machen, ein Unternehmen übernehmen oder haben sich bereits selbstständig gemacht? Starten Sie jetzt durch und verwirklichen Sie Ihre Geschäftsidee mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer!
Im Januar lädt die IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen zur Veranstaltungsreihe „Wenn Sie Ihr eigener Chef werden wollen“ in die IHK nach Freiberg, Halsbrücker Str. 34, ein. Die vier Module finden am 27.01., 28.01., 29.01. und 30.01.2025, jeweils von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Unterstützung bei der Erstellung eines Unternehmenskonzepts und Finanzplans, zu Gewerberecht und Versicherungen, zu Steuerrecht und Buchführung sowie zu Marketing und Vertrieb. Alle Module sind auch einzeln buchbar. Die Kosten pro Modul betragen 40 Euro inkl. MwSt.
Der nächste Existenzgründertreff findet am 03.02.2025 in der IHK in Freiberg von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt und richtet sich an Personen, die noch ganz am Anfang ihrer Überlegungen stehen. In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Chemnitz werden grundlegende praktische Kenntnisse zur Gründung und Führung eines Unternehmens vermittelt.
Sind Sie an den Veranstaltungen interessiert? Möchten Sie weitere Informationen? Für Fragen und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an Jenny Göhler (E-Mail: , Tel. 03731/79865-5500).
Stand: 12.12.2024
Tierbestandsmeldung 2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
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Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail:
Internet: www.tsk-sachsen.de
Stand: 12.12.2024
Informationen der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Tipps zur Abfallentsorgung bei Schnee und Eisglätte
Winterliche Straßenbedingungen machen es den Müllwerkern oft schwer Abfälle fristgerecht zu abzuholen.
Damit die Abfall- und Wertstoffentsorgung bei winterlichen Straßenbedingungen möglichst reibungsarm funktioniert, geben die Abfallberater folgende Hinweise:
Sollte die anliegende Straße nicht ausreichend geräumt sein bzw. wenn eine Behälterentleerung unbedingt erforderlich ist, stellen Sie bitte Ihre Abfallbehälter an die nächstgrößere, gut geräumte Straße. Sie können zur Unterscheidung der Tonnen ein farbiges kurzes Band o.ä. an Ihrem Behälter anbringen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre zu entleerenden Behälter freigeschippt und gut erkennbar sind.
Angefrorene Reste in den Abfallbehältern können vermieden werden, wenn feuchte Abfälle in Zeitungspapier eingewickelt werden. Den Behälter mit Papier auskleiden, hilft ebenso. Besteht die Möglichkeit, können Behälter vor dem Leerungstag in einer temperierten Garage oder Hausflur aufgetaut werden.
Trotz Anstrengungen von Winterdienst und Müllwerkern können durchaus Entsorgungstouren witterungsbedingt ausfallen. Gelingt es nicht, diese innerhalb von 4 Werktagen nachzuholen, kommt das Sammelfahrzeug zum nächsten regulären Entsorgungstermin. Zur Überbrückung derartiger Zeiträume beim Restabfall können zugelassene blaue 80-Liter-Restabfallsäcke benutzt werden, die an den zentralen Stellen (siehe Abfallkalender 2025, Seite 21) für 5,20 Euro erworben werden können. Leichtverpackungen können am Entleerungstag in durchsichtigen Säcken neben den gelben Tonnen zur Abholung bereitgestellt werden.
Weihnachtsbaumentsorgung und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe zum Jahreswechsel
Ab dem 27. Dezember 2024 bis einschließlich 15. Februar 2025 werden abgeschmückte Bäume kostenfrei auf den Wertstoffhöfen angenommen. Danach ist die Entsorgung kostenpflichtig. Zwischen den Feiertagen haben die Wertstoffhöfe regulär geöffnet, am 24. und 31. Dezember ist jedoch keine Abfallanlieferung möglich. Der Transport des schon nadelnden Baumes kann in Säcken zum Wertstoffhof erfolgen. Der restlos abgeschmückte und klein gesägte Baum kann auch über die Biotonne entsorgt werden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne und der 03731 2625 -41/42/44 oder unter
zur Verfügung.
Stand: 12.12.2024
Veranstaltungen der Nachbargemeinden
Neue Haamit-Kist'ln ab sofort erhältlich
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: 07.11.2024