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Nachpächter/in für Ökobad Rechenberg-Bienenmühle gesucht
- Freibad- und Kioskbetrieb als Komplettangebot -
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Das Landratsamt Mittelsachsen informiert
Aktionsmonat Demenz startet mit über 50 Veranstaltungen
Pflege, Alter und Demenz − das sind Themen, die ganze Lebensentwürfe durcheinandergeraten lassen und mit denen sich betroffene Familien häufig allein und ungesehen fühlen. Genau hier möchte der Landkreis Mittelsachsen mit einem Aktionsmonat im September ansetzen, der im vergangenen Jahr schon großen Anklang gefunden hat. Gemeinsam mit unterschiedlichen Akteuren aus der medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgungslandschaft wurde landkreisweit ein umfangreiches Programm mit verschiedenen Schwerpunkten erarbeitet, dass sowohl die Zielgruppen Jung und Alt, Pflegende und Gepflegte, Ehrenamt und Hauptamt als auch die Bereiche Prävention, Vorsorge und Gesundheitsförderung in den Blick nimmt. Im gesamten Landkreis finden über 50 Veranstaltungen statt, bei denen sich Interessierte informieren, austauschen und selbst aktiv werden können. Dazu gehören unter anderem Fachvorträge zu Demenz und Pflege, Gesprächsangebote für Angehörige, Mitmachaktionen, Bewegungsangebote sowie Veranstaltungen zur Vorsorge und Gesundheitsförderung. Die meisten Veranstaltungen sind kostenfrei. Das gesamte Programm des Aktionsmonats gibt es im Internetauftritt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de/pflegenetz.
Medizinstipendium jetzt auch für Zahnmedizin
Seit 2020 unterstützt der Landkreis Mittelsachsen angehende Ärztinnen und Ärzte mit seinem Stipendienprogramm „Rundum gesund − Ärztin/Arzt werden in Mittelsachsen“. Derzeit profitieren 25 Studierende von der Förderung − und das Programm wächst weiter: Ab diesem Jahr können sich erstmals auch Studierende der Zahnmedizin bewerben. Wer aufgenommen wird, erhält 400 Euro monatlich ohne Rückzahlungspflicht, persönliches Mentoring durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte aus der Region sowie freie Facharztwahl. Im Gegenzug absolvieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Praxisphasen und soweit möglich die Facharztausbildung im Landkreis. Bewerbungen für das Wintersemester 2026/2027 sind bis zum 30. September möglich − für Human- und Zahnmedizin. Die neuen Bedingungen und der Bewerbungsverlauf sind unter www.landkreis-mittelsachsen.de/stipendium abrufbar.
Jugendamt informiert zu Möglichkeiten sich zu engagieren
Pflegefamilien gesucht
Nicht alle Kinder können in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. Für sie sucht der Pflegekinderdienst des Landkreises Mittelsachsen Menschen, die ihnen vorübergehend oder dauerhaft ein liebevolles Zuhause geben. Ob Single, verheiratet, in einer Partnerschaft oder als Regenbogenfamilie – entscheidend sind Verlässlichkeit, Engagement und die Bereitschaft, einem Kind Geborgenheit zu schenken. Wer sich über die Aufgabe als Pflegeelternteil informieren möchte, ist herzlich zu den Informationsabenden eingeladen. Sie beginnen jeweils um 17:00 Uhr:
15. September 2026 – Mittweida, Landratsamt, Haus A, Zimmer 503
3. November 2026 – Döbeln, Landratsamt, Bahnhofstraße, Zimmer 304
3. Dezember 2026 – Freiberg, Landratsamt, Frauensteiner Straße, Zimmer 003
Dabei erhalten Interessierte einen Einblick in die Voraussetzungen und den Ablauf einer Pflegeelternschaft und können ihre Fragen direkt an den Pflegekinderdienst richten.
Für individuelle Beratungsgespräche steht der Pflegekinderdienst ebenfalls zur Verfügung:
Telefon: 03731 799-6497 oder 03731 799-6290
E-Mail:
Vormund werden?
Zu einem Informationsabend mit dem Thema „ehrenamtliche Einzelvormundschaft“ lädt das Landratsamt am 20. August um 17:00 Uhr Interessierte an den Standort des Landratsamtes in die Bahnhofsstraße 22 in Döbeln ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder und Jugendliche brauchen einen Vormund als gesetzliche Vertretung, wenn ihre Eltern das Sorgerecht zeitweise oder dauerhaft nicht ausüben können oder wenn diesen die elterliche Sorge entzogen wurde. Die Vormundschaft für ein Kind auszuüben bedeutet, sich um dessen rechtliche Belange zu kümmern. Ein Vormund übernimmt
also in dieser Hinsicht die Rolle der Eltern. Wird das Sorgerecht vollständig übertragen, spricht man von Vormundschaft, bei einer nur teilweisen Übertragung des Sorgerechts von Pflegschaft. Unabhängig von der Veranstaltung können sich Interessierte im Landratsamt beraten lassen. Unter der Rufnummer 03731 799-6248 sowie über die E-Mail-Adresse können Fragen gestellt oder ein Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch vereinbart werden.
Ihre Polizei informiert
Tuning von Mopeds – insbesondere Simson – und die strafrechtlichen Konsequenzen
Simson-Fahrzeuge besitzen in Deutschland einen besonderen historischen Stellenwert. Die in der ehemaligen DDR produzierten Kleinkrafträder genießen aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelungen teilweise eine Sonderstellung. Bestimmte Simson-Modelle dürfen trotz einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h als Kleinkrafträder im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, sofern sie sich im originalen und zulässigen technischen Zustand befinden.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr setzt voraus, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Fahrerinnen und Fahrer sind verpflichtet, sich über die rechtlichen Anforderungen ihres Fahrzeugs zu informieren. Dazu gehören unter anderem die erforderliche Fahrerlaubnis, ein bestehender Versicherungsschutz sowie die Einhaltung der technischen Zulassungsvorschriften.
Ein wesentliches Thema ist der Versicherungsschutz. Ein Kleinkraftrad darf im öffentlichen Verkehrsraum nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung betrieben werden. Werden technische Veränderungen vorgenommen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, kann dies auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Im Schadensfall können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen entstehen.
Besonders gravierend sind Veränderungen am Hubraum oder an der Motorleistung. Durch den Einbau eines größeren Zylinders oder andere leistungssteigernde Umbauten kann sich die Fahrzeugklasse ändern. Das Fahrzeug gilt dann unter Umständen nicht mehr als Kleinkraftrad, sondern als zulassungspflichtiges Kraftrad. In diesem Fall reichen weder die ursprüngliche Betriebserlaubnis noch das Versicherungskennzeichen aus. Zusätzlich wird dann eine entsprechende Zulassung, eine andere Versicherung und gegebenenfalls eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
Wird ein entsprechend verändertes Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse geführt, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Fahrerlaubnisrecht vor. Dies stellt eine Straftat dar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Daneben können weitere Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeiten verwirklicht werden, beispielsweise wenn gleichzeitig kein wirksamer Versicherungsschutz besteht oder die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Aus diesem Grund sollten technische Veränderungen an (Simson-)Fahrzeugen stets sorgfältig auf ihre rechtlichen Auswirkungen geprüft werden. Die historische Besonderheit der Simson berechtigt nicht dazu, gesetzliche Vorschriften außer Acht zu lassen. Nur ein technisch vorschriftsmäßiges, ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug, das mit der erforderlichen Fahrerlaubnis geführt wird, darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Einhaltung dieser Vorgaben dient nicht nur der eigenen Rechtssicherheit, sondern auch dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Gravel Camp Erzgebirge 2026
Prävention tourt für die Über-Land-Tour zum achten Mal
BundID: Anträge unkompliziert stellen
Hinweis zum EinfachMachen-Portal
Das EinfachMachen-Portal ist ein digitales Angebot des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Mitarbeitende der Verwaltung können unkompliziert schildern, wo Abläufe aus Nutzersicht verbessert werden sollten. Jede Eingabe unterstützt die Weiterentwicklung von Verfahren und Regelungen.
Teilen Sie der Staatsregierung mit, wo es im Alltag oder bei der Arbeit mit Formularen, Abläufen oder digitalen Angeboten hakt oder zu umständlich ist.
Das Portal erreichen Sie unter www.einfach-machen.gov.de.
Projektinformation zum Modellvorhaben "Circular Rural Regions": Wettbewerb gestartet
Das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Circular Rural Regions“ im Landkreis Mittelsachsen möchte ich Sie kurz über den gestarteten Wettbewerb informieren.
Mit dem Wettbewerb „Loopings in Mittelsachsen“ 2026 werden Unternehmen im Landkreis eingeladen, gemeinsam mit ihren Auszubildenden oder Berufseinsteigenden Ideen zur Kreislaufwirtschaft im eigenen Betrieb zu entwickeln. Gesucht werden praxisnahe Ansätze, zum Beispiel zur längeren Nutzung von Materialien, zur Ressourcenschonung oder zu nachhaltigeren Produktionsprozessen.
Der Wettbewerb wird durch das Regionalmanagement SachsenKreuz+ umgesetzt. Die besten Beiträge werden mit insgesamt 6.000 Euro Preisgeld sowie flankierender Öffentlichkeitsarbeit ausgezeichnet. Einsendeschluss ist der 31. August 2026.
Gern können Sie die Information auch mit Nutzung angehangenen Logos in Ihrem Netzwerk weitergeben oder interessierte Unternehmen darauf aufmerksam machen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb:
Ansprechpartnerin zum Wettbewerb:
Josefine Tzschoppe
Regionalmanagement SachsenKreuz+
E-Mail:
Telefon: 03435/6294496
Web: www.sachsenkreuzplus.de/wettbewerbe/2026
Stand: 19.03.2026


