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Informationen Bauamt

Aktuelle Ausschreibungen und Vergaben/Publikationspflichten finden Sie hier.

 

Achtung - 2 Vollsperrungen

Liebe Einwohner, werte Gäste,

 

hiermit informieren wir Sie über folgende Verkehrseinschränkungen:

 

  1. Vollsperrung

Am Samstag den 30.09.2023 ist in Weigmannsdorf die Hauptstraße in Höhe Hausnummer 103 voll gesperrt. 

Grund hierfür ist ein Gebäudeabriss. In der Woche danach wird diese Stelle halbseitig über Ampelregelung befahrbar sein.

  1. Vollsperrung:

Von Montag den 02.10.2023 bis Samstag den 14.10.2023 ist in Berthelsdorf die Hauptstraße in Höhe Hausnummer 10 voll gesperrt. 

Grund hierfür ist eine offene Straßenquerung zur Leitungsverlegung.

 

Wir bitte alle um Rücksichtnahme und Beachtung der Sperrungen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Das Bauamt

Stand: 28.09.2023

Informationen zum Straßenbau - Dorfstraße 77 bis Forststraße in Lichtenberg

Liebe Einwohner, werte Gäste,

 

die Straßenbaumaßnahmen an unserer Dorfstraße laufen nun bereits seit 4 Wochen und wir befinden uns  langsam in der Schlussphase des ersten Teilabschnittes.

 

Bereits in der ersten Bauwoche wurde klar, dass der Bauabschnitt 1.1 nicht wie von vielen erhofft nur 3 Wochen, sondern mindestens 6 Wochen andauern wird. Die Gründe darin liegen meist in der Einhaltung von Fristen in Verbindung mit der Verlegung der neuen Trinkwasserleitung. Viele Einwohner haben sich bereits darüber beschwert, dass auf dieser Baustelle nichts vorwärts geht, kein Arbeiter zu sehen ist, aber die Straße trotzdem voll gesperrt ist. (Leider wird letzteres von sehr vielen komplett ignoriert!!!)

Um hier gewisse Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, möchte ich Ihnen gern die einzelnen Arbeitsabläufe für ein besseres Verständnis erklären.

 

Bei dieser Baumaßnahme wird unter anderem die komplette Hauptwasserleitung erneuert. Dazu bedarf es folgender Arbeitsschritte:

  • An jedem Hausanschluss, an jedem Abzweig/Schieberkreuz/Bogen und am Anfang und Ende des Baufeldes muss ein Kopfloch gegraben werden, um die jeweiligen Punkte frei zu legen.
  • Als nächstes wird an der Oberfläche eine Notwasserleitung aufgebaut. Eh diese aber in Betrieb genommen und alle Hausanschlüsse auf die Leitung umgebaut werden können, muss diese Leitung geprüft werden. (Es fließt ja schließlich ein Lebensmittel durch die Rohre)! Dazu muss als erstes die Leitung mit Wasser und einem Hygienemittel gefüllt werden, welches darin mindestens einen Tag ruhig stehen muss . Danach wird eine Wasserprobe aus der Leitung entnommen und in einem Labor auf Trinkwasserqualität überprüft. Diese Laboruntersuchung dauert 3 Tage an. In diesen Tagen kann einfach nicht sichtbar an der Baustelle gearbeitet werden!
  • Erst mit diesem (hoffentlich immer positivem) Ergebnis, darf der Wasserzweckverband die einzelnen Haushalte auf die Notwasserleitung umklemmen. Allerdings muss die dafür notwendige Abstellung des Wassers immer 3 Tage im Voraus Bekannt gemacht werden. In diesen 3 Tagen kann auch nicht sichtbar an der Baustelle gearbeitet werden!
  • Am dritten Tag darf dann das Wasser abgedreht und die Anschlüsse umgebaut werden.
  • Nun kommen die nächsten Schritte, wie das Öffnen der alten Bestandsleitung, das Ausfräsen und das Spülen der alten Leitung, um alle Ablagerungen aus dem Rohr zu entfernen, damit das neue Rohr später eingezogen werden kann.
  • Nachdem das neue Rohr an seinem Bestimmungsort verlegt wurde, beginnt die selbe Reihenfolge, welche für eine Umbindung auf die andere Leitung notwendig ist, wieder von vorn. Also mit Wasser füllen, stehen lassen, Probe entnehmen, Laboruntersuchung, Absagetermin nach Freigabe des Labors und das Wasser abstellen und umbinden. Auch hier vergehen wieder viele Tage, in denen einfach nicht sichtbar an der Baustelle gearbeitet werden kann!

Um diese langen „Wartezeiten etwas zu nutzen, haben wir uns entschlossen das erste Baufeld bereits bis kurz vor die Feuerwehr zu erweitern. Sprich, wir befinden uns bereits teilweise im nächsten Abschnitt.

  • Nun müssen die Leitungen noch digital eingemessen werden, worauf die Löcher dann schichtweise wieder verfüllt und mit einer Asphalttragschicht geschlossen werden können.
  • Im Anschluss daran wird die Fahrbahn abgefräst, einzelne Bordsteine, Schachtdeckel und Einläufe angepasst, die Fahrbahn mit einem Lösungsmittel angespritzt und abschließend neu asphaltiert.

Sie sehen also, dass bei diesen Abläufen zwangsläufig immer eine Phase von Tagen entsteht, in denen nicht sichtbar an der Baustelle gearbeitet werden kann. Dadurch kommt man zwar tageweise nicht voran, aber dies ist eingeplant und unumgänglich. Wir alle wollen ja auch weiter reines Trinkwasser aus den Leitungen haben.

Diese einzelnen Schritte werden sich in jedem Bauabschnitt identisch wiederholen.

 

Derzeit planen wir den Asphalt des BA 1.1 in der 40. Kalenderwoche vom 02.10.2023 an einzubauen. Demzufolge würde die Sperrung ab dem 09.10.2023 in den nächsten Abschnitt rutschen.

Voll gesperrt wird dann von der Hausnummer 86A bis zur Hausnummer 101A.

Die kurze Umleitung in Richtung Niederdorf bleibt weiterhin bestehen. Die Umleitung in Richtung Oberdorf führt dann über den Trassenweg „Schulberg“. Beides jeweils als Einbahnstraße. Dann werden die Busse auch wieder normaler und über die Schule fahren. Die Einbahnstraße an der Oberen Siedlung wird gleichzeitig aufgehoben.

 

Abschließend noch ein paar Worte zur derzeitigen Vollsperrung, welche von sehr vielen nicht nur ignoriert sondern auch nicht akzeptiert wird.

Die Vollsperrung ist zwingend notwendig!!! Zum einen um den fließenden Verkehr nicht in Gefahr zu bringen aber vielmehr noch als Schutz für die Arbeiter. Es gibt nun mal Vorschriften die es nicht anders erlauben. Solche Baubereiche müssen voll gesperrt werden. Und das ist auch richtig so!

Allerdings ist es aber eben auch nicht möglich, diesen Bereich nur an den Tagen zu sperren, an denen auch sichtbar gearbeitet wird und in „Wartezeiten“ die Fahrbahn einfach mal frei gegeben wird.

Denn:

  • Verkehrszeichen und die rechtlichen Anordnungen müssten fast täglich umgeändert werden…
  • Buslinien müssten fast täglich geändert und abgestimmt werden…
  • Verkehrs- und Anfahrtspläne auch für den Rettungsdienst müssten fast täglich geändert werden…
  • Und auch jeder Einwohner wüsste spätestens nach der ersten Woche nicht mehr welcher Tag heute ist und wie ich heute Nachmittag evtl. fahren kann und darf…

Dies würde das komplette Chaos bedeuten!!!

 

Die Umleitungen dauern jeweils nur wenige Minuten. Was sind 2 bzw. 8 Minuten am Tag…?

 

Wir bitte daher alle zum einen um Rücksichtnahme und Beachtung der Sperrungen sowie um Verständnis wenn, nicht jeden Tag eine spürbare Veränderung sichtbar ist.

Denn nur so kommen wir gemeinsam schnell ans Ziel!

Bei sachlichen Fragen können Sie sich jederzeit gern an das Bauamt wenden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Das Bauamt

Stand: 08.09.2023

 

Umleitungspläne für den Straßenbau - Dorfstraße 77 bis Forststraße in Lichtenberg

Hier finden Sie die Umleitungspläne.

Aktuell finden die Bauarbeiten im Teilabschnitt 1.1. statt.

Gern informieren wir Sie aktuell per E-Mail über Änderungen. Dafür können Sie sich für unseren kostenfreien Newsletter anmelden.

Stand: 01.09.2023

Neue Beleuchtung im Bauhof

In unserem Bauhof wurde eine neue LED-Beleuchtung installiert. Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der enviaM umgesetzt.

Logo EnviaMStand: 13.07.2023

Merkblatt Gewässerrandstreifen an oberirdischen Gewässern (§ 24 SächsWG i. V. m. § 38 WHG)

Das aktuelle Merkblatt des Landkreises Mittelsachsen finden Sie hier.

Wir bitten alle Einwohner um Beachtung. 

Stand: 08.06.2023

Errichtung von zwei neuen Sirenen mit Finanzhilfen des Bundes

Wehrte Einwohner,

 

im Ortsteil Lichtenberg wurden am Mittwoch, den 18.05.2022 zwei neue Sirenen an zwei neuen Standorten errichtet.

Grund dafür sind zum einen die überalterte und zunehmend reparaturbedürftige Technik und zum anderen die Befestigung an Privatgebäuden.

So wurde die Sirene neben dem Lichtenberger Pfarrhaus abgebaut und dafür eine neue an der Einmündung zum Wohngebiet „An der Kirche“ errichtet.

Ebenso wurde die Anlage bei der Firma Reckwardt am Trassenweg zurück gebaut. Der Ersatzneubau für diese Anlage entstand an der Buswendeschleife „Abzweig Obere Siedlung“ neben der Buswartehalle/den Kleidercontainern.

Beide Anlagen wurden auf einem 16 Meter hohen, freistehenden Stahlmast errichtet und sind somit für Wartungsarbeiten immer frei zugänglich.

Die neuen Sirenen haben aber zudem noch weitere Vorteile.

So sind diese elektronische Sirenen nachrüstbar für weithin hörbare Lautsprecherdurchsagen. Außerdem bleiben diese auch bei völligem Stromausfall noch längere Zeit voll funktionsfähig. Innerhalb der ersten 48 Stunden nach Ausfall der Netzversorgung sind dank eines eingebauten Akkus noch mehrere Alarme möglich. Bei den alten Motorsirenen ging ohne Strom nichts mehr.

Auch wenn im Katastrophenfall die Verbindung zur Regionalleitstelle unterbrochen sein sollte, so können die neuen Alarmeinrichtungen wieder von uns als Gemeinde manuell ausgelöst werden.

 

Sirenen werden nicht nur zur Alarmierung der Feuerwehren genutzt.

In erster Linie dienen diese Anlagen der Bevölkerungswarnung!

Um diese Flächendeckend zu gewährleisten, unterhält die Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb. weiter insgesamt 7 Sirenen an den Standorten:

Forststraße 2, Dorfstraße 145A, Dorfstraße 89, An der Kirche, Hauptstraße 78B, Hauptstraße 34 sowie Neue Dorfstraße 43.

 

Die beiden Anlagen wurden durch Finanzhilfen des Bundes gefördert.

 

Sirene 1

Sirene "An der Kirche"

Sirene 2

Sirene Buswendeschleife

"Obere Siedlung"

    Stand: 09.06.2022

 

Öffentliche Bekanntmachung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg-Weißenborn

Hochwassergefahrenkarten der Landestalsperrenverwaltung Sachsen

Die Fertigstellung und Übergabe der Hochwassergefahrenkarten von der Gimmlitz stellen für unsere Gemeinde einen Meilenstein in der Hochwasser-Vorsorge dar. Aus diesen Karten lässt sich nun ablesen, mit welchen Überschwemmungen auf den einzelnen Grundstücken zu rechnen ist. Diese Annahmen wurden im letzten Jahr bei der sogenannten Leistungsfahrt auf ihre Richtigkeit überprüft und haben diese bestätigt.

Die Karten werden nach Bekanntmachung durch das Landratsamt Mittelsachsen Grundlage für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Flächennutzungsplan für die Ortslage Lichtenberg sein. Damit haben dann alle Behörden eine Grundlage z. B. für die Genehmigung bzw. Versagung von Bauvorhaben in diesen Gebieten.

Stand: 31. März 2020

Hier finden Sie die Karten:

Hochwassergefahrenkarte 1

Hochwassergefahrenkarte 2

Hochwassergefahrenkarte 3

 
Wichtige Informationen
 

 

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Tel. 037323 / 543 -0

E-Mail: verwaltung@ lichtenberg-erzgebirge.de

 

Das Rathaus ist am 2. Oktober 2023 geschlossen.

 
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