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Bäume, Hecken und Sträucher zurückschneiden

Lichtenberg/Erzgeb., den 09. 11. 2023

Häufig wird festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer du Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen und Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Darüber hinaus stellt auch die Einengung nicht nur ein Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mit verantwortlich sind. So schön manche Bäume, Hecken und Sträucher sein mögen, sie dürfen aber nicht zu einem Ärgernis oder gar zur Gefahr für andere werden.

 

Wir bitten deshalb alle Grundstückseigentümer ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls soweit zurückzuschneiden, dass das vorgesehene Lichtraumprofil eingehalten wird. Bitte beachten Sie, dass starkes Zurückschneiden von Hecken und Bäumen nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt ist. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch ganzjährig möglich. Prüfen Sie ebenfalls, ob sich Brutnester im Gewächs befinden.

 

Für den öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:

 

  • auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten

  • für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 m betragen

 

Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume Hocken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen Ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann.

 

Bitte bedenken Sie, dass bei Unfällen und Sachbeschädigungen der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann. Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können Sie mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen.

 

An Schwerpunktstellen werden die Schnittarbeiten auf Kosten des Grundstückseigentümers durch den Bauhof vorgenommen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

 

 

 
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Das Rathaus ist am 10.05.2024 (Freitag nach Christi Himmelfahrt) geschlossen. 

 

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Tel. 037323 / 543 -0

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