Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wichtiger Hinweis des Einwohnermeldeamtes - Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Lichtenberg/Erzgeb., den 09. 11. 2023

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Bundestag hat am 07.07.2023 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der u. a. die Abschaffung des Kinderreisepasses enthält. Die Beschlussfassung des Bundesrats steht derzeit noch aus (Stand: Juli 2023). Mit der geplanten Abschaffung soll künftig der Aufwand der Eltern für eine jährliche Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses vermieden werden. Ein Nachteil des Kinderreisepasses ist das Fehlen eines elektronischen Speichermediums (Chip), was zu Einschränkungen bei der Einreise in manchen Ländern führt.

Ab 01.01.2024 können Sie für Ihr Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. 

Mit dem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal 6 Jahre gültig, die Gebühr beträgt 22,80 Euro.

 

Sofern Sie eine über die EU hinausgehende internationale Reise planen, sollten Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen. Dieser ist ebenfalls 6 Jahre gültig; hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 37,50 Euro an. 

Zu beachten ist: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument somit vorzeitig ungültig ist.

Wir empfehlen daher allen Eltern, vor allem von Säuglingen und Kleinkindern, bei Bedarf noch bis zum Jahresende von der Möglichkeit der Ausstellung eines Kinderreisepasses mit der Gültigkeitsdauer von 1 Jahr zum Preis von 13,00 Euro Gebrauch zu machen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig!

 

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt in der Zeit vom 17.11. bis einschließlich 30.11.2023 geschlossen ist!

Für Fragen stehen wir Ihnen zu den Öffnungszeiten, telefonisch (037323/543-16) oder per Mail () gern zur Verfügung.

 
Wichtige Informationen
 

Das Rathaus ist am 10.05.2024 (Freitag nach Christi Himmelfahrt) geschlossen. 

 

Öffnungszeiten Rathaus

Mo 13 bis 17 Uhr

Di  09 bis 12 Uhr

Mi  geschlossen

Do  09 bis 12 Uhr

       14 bis 18 Uhr

Fr   09 bis 12 Uhr

 

Es gelten gesonderte Öffnungszeiten für das Gewerbeamt.

 

Tel. 037323 / 543 -0

E-Mail: verwaltung@ lichtenberg-erzgebirge.de 

 

Für Anliegen im Einwohnermeldeamt für Montag- und Donnerstagnachmittag bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 037323/

543-16.

 
Veranstaltungen
 
 
 
Wetter