Aktuelles
Öffnungszeiten Rathaus Weißenborn
Das Rathaus in Weißenborn ist am Donnerstag, den 12.06.25 nur von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.
Vormittags ist das Rathaus nicht besetzt.
Am Freitag, den 13.06.2025 bleibt das Rathaus in Weißenborn ganztägig geschlossen!
Erster kleiner Fotorückblick zum Festumzug am 1. Juni 2025 anlässlich des Lichtenberger Dorffestes (Fotos: Mario Hamburg)
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Gemeinderat
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 26.06.2025 statt.
Zeit, Ort und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Anschlagtafeln.
Stand: 12.06.2025
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt ist an folgenden Tagen nur nachmittags in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr geöffnet:
12.06.2025 und 19.06.2025.
Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist an diesen Tagen auch vormittags in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr möglich.
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
In Aspekten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind Bürgerpolizistinnen und -polizisten die direkten Ansprechpartner in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Dabei stehen Sie nicht nur Bürgern beratend und unterstützend zur Seite. Auch für Gewerbetreibende, Kindertagesstätten und Schulen, Vereine, Kirchen sowie Kommunen stehen Sie zur Verfügung – um nur einige Beispiele zu nennen. Anliegen aus der Sprechstunde leite die Bürgerpolizisten an die entsprechende Stelle weiter.
Die Sprechstunde findet immer am 4. Dienstag des Monats statt. Im Krankheitsfall kann der Termin auch kurzfristig entfallen.
Am Dienstag, dem 24.06.2025 steht Ihnen Polizeihauptmeister René Rüger in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus Lichtenberg persönlich für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Ihr Bürgerpolizist
Polizeihauptmeister Rüger
Sparkassenmobil
Die mobile Filiale macht Station in Lichtenberg auf dem Parkplatz am Rathaus.
Folgende Leistungen werden angeboten:
Geld abheben
Kontoauszüge ausdrucken
Überweisungen tätigen
sich beraten lassen
Die nächsten Termine:
24.06. und 08.07.2025
jeweils dienstags von 15.30 – 17.00 Uhr
Ihre Polizei informiert
Müssen Fahrradfahrer auf der Straße fahren?
Sommerzeit – Radfahrzeit! Und so manch Autofahrer mag vielleicht genervt sein von den „Pedalrittern“, hinter denen auf der Straße hinterhergetuckert werden muss. Weil sich bereits eine Fahrzeugschlange gebildet hat und ein Überholen mit dem erforderlichen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter nicht möglich ist, stellt sich der ein oder andere die Frage: Kann der Fahrradfahrer nicht einfach mal kurz auf den Gehweg ausweichen?!
Die Antwort ist: Nein, denn grundsätzlich müssen Fahrzeuge - also auch Fahrräder - die Fahrbahn benutzen!
Dabei ist möglichst weit rechts zu fahren. Ein Nebeneinanderfahren ist nur gestattet, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Gehwege benutzen. Dabei ist eine Behinderung oder Gefährdung des Fußgängerverkehrs zu vermeiden. Soweit ein Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr jedoch von einer Person (ab 16. Lebensjahr) begleitet wird, darf auch diese Aufsichts-/Begleitperson den Gehweg mit Fahrrad benutzen.
Wie verhält es sich beim Vorhandensein eines Radweges?
Ist der Radweg/Radfahrstreifen mittels der Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 (Radweg, getrennter Rad-&Gehweg, gemeinsamer Rad-&Gehweg) beschildert, dann besteht eine Benutzungspflicht für Fahrradfahrer! Dies dient nicht nur der Leichtigkeit des Verkehrs, sondern auch der Sicherheit jedes einzelnen Radfahrers. Das Missachten der Benutzungspflicht stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar.
Andere Radwege, wie zum Beispiel andersfarbig gepflasterte Streifen eines breiten Gehweges, Gehwege mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ etc., dürfen – müssen aber nicht befahren werden. Bei Nutzung mit dem Rad gilt hierbei, besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer – in der Regel Fußgänger – zu nehmen.
Informationen zur Sanierung der Staumauer
Liebe Einwohner, werte Gäste,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Arbeiten an der Dammkrone der Talsperre Lichtenberg begonnen haben. Die Dammkrone ist ab diesem Zeitpunkt vollständig gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich bis Ende 2026 aufrechterhalten.
Stand: 08.05.2025
Direktversand von Personalausweisen, Pässen und eID-Karten ab dem 01.05.2025 möglich