Bekanntmachung der Meldebehörde Lichtenberg/Erzgeb. bezüglich Wahlen im Jahr 2024

Lichtenberg/Erzgeb., den 09. 11. 2023

Am 09.06.2024 finden die Europa- und die Kommunalwahlen statt, am 01.09.2024 die Landtagswahl. 

In Bezug auf die Wahlen weisen wir alle Einwohner nochmals auf das Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an Parteien und Wählergruppen hin. Die letzte Bekanntmachung des Widerspruchsrechtes erfolgte im Amtsblatt April 2023.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Bekanntgemacht wird das Recht, gemäß § 50 Absatz 5 BMG der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in  § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. 

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. 

Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Zur Wahrnehmung Ihres Widerspruchsrechtes finden Sie das Formular „Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren“ auf unserer Homepage www.lichtenberg-erzgebirge.de unter der Rubrik Rathaus – Formulare. Sie können den Antrag auch direkt im Einwohnermeldeamt stellen.