Bekanntmachung der Meldebehörde zum Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Lichtenberg/Erzgeb., den 12. 10. 2023

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname,

  2. Vornamen,

  3. gegenwärtige Anschrift.

 

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz widersprochen haben. 

Das Widerspruchsrecht gilt nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Den Widerspruch können Sie schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde Lichtenberg/Erzgeb. einlegen.