Hinweis zu Veranstaltungen - Antrag auf Aussetzung der Nachtruhe für die Durchführung einer Veranstaltung
Gemäß § 6 Absatz 1 der Polizeiverordnung der Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb. (PolVO) umfasst die Nachtzeit die Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als den Umständen vermeidbar zu stören, zu unterlassen.
Die Gemeinde kann jedoch gemäß § 6 Absatz 2 der PolVO Ausnahmen von diesem Verbot erlassen.
Das heißt, dass jeder, der eine Veranstaltung über 22.00 Uhr hinaus abhalten möchte, dies bei der Gemeinde 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen hat. Es ist dabei unerheblich ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung (z.B. Tanzveranstaltung, Fest, Markt usw.) oder um eine nichtöffentliche Veranstaltung (z.B. Hochzeit, Geburtstag, Familienfeier etc.) handelt. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepagewww.lichtenberg-erzgebirge.de/dienstleistung.
Das Vorliegen des Antrages bildet noch keine Erlaubnis. Die Gemeinde behält sich vor, Kürzungen und/oder Einschränkungen zu den beantragten Zeiten vorzunehmen. Des Weiteren behält sich die Gemeinde vor, Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung zu erlassen oder diese im berechtigten öffentlichen Interesse zu untersagen.
Die Erteilung der Erlaubnis sowie die Untersagung erfolgt ausschließlich durch die Gemeindeverwaltung. Sie wird dem Antragsteller schriftlich zugestellt. Das Polizeirevier Freiberg erhält eine Kopie der Ausnahmegenehmigung.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Aussetzung der Nachtruhe besteht nicht.
Wir bitten um Beachtung!