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Grundsteuerreform

Lichtenberg/Erzgeb., den 11. 05. 2023

Die sächsischen Finanzämter weisen auf Folgendes hin:

 

Alle, die am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundstücken in Sachsen sowie erbbauberechtigt waren, waren nach § 149 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 228 Bewertungsgesetz und der die Bekanntmachung vom 30. März 2022 ersetzenden öffentlichen Bekanntmachung vom 4. November 2022 (BStBl I 2022 Seite 1448) verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 abzugeben.

 

Sofern noch nicht erfolgt, ist die Feststellungserklärung elektronisch (z. B. über ELSTER, www.elster.de) oder – sofern zulässig – nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform bis spätestens 30. Juni 2023 einzureichen. Die Abgabefrist wird hierdurch nicht verlängert.

 

Bei Nichtabgabe der Feststellungserklärung werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt (§ 162 AO).

 

Wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Feststellungserklärungen ist gem. § 152 AO die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist maßgeblich von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig.

 

 

Information zur Grundsteuer 2023

 

Wir möchten Sie hiermit auf die Zahlung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatzbemessung) erinnern.

 

In der öffentlichen Bekanntmachung vom 10.11.2022 (Burgberg-Kurier Nr. 11/2022) wurden Sie darüber informiert, dass auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden verzichtet wird, da gegenüber dem Kalenderjahr 2022 keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und B beschlossen wurde.

 

Am 15.05.2023 ist der nächste Fälligkeitstermin zur Zahlung der Grundsteuer.

 

Alle Zahlungspflichtigen, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, die Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens pünktlich auf das Konto der Gemeindeverwaltung bzw. in der Kasse einzuzahlen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Mahngebühren und die Berechnung von Säumniszuschlägen.

 

Bankverbindung:     Deutsche Kreditbank AG

                                   IBAN: DE 04 1203 0000 0001 4088 89

                                   BIC:    BYLADEM1001

 

Für alle Steuerzahler, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird zu folgenden Terminen 15.05., 15.08., 15.11. bzw. bei Jahreszahlung zum 01.07. abgebucht.

 

Falls Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dann melden Sie sich einfach bei den Mitarbeiterinnen der Kasse. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie sich das Formular hier herunterladen.

 

 
Wichtige Informationen
 

 

Öffnungszeiten Rathaus

Mo 13 bis 17 Uhr

Di  09 bis 12 Uhr

Mi  geschlossen

Do  09 bis 12 Uhr

       14 bis 18 Uhr

Fr   09 bis 12 Uhr

 

Tel. 037323 / 543 -0

E-Mail: verwaltung@ lichtenberg-erzgebirge.de

 

Das Einwohner-meldeamt ist bis einschließlich 01.12.2023 geschlossen.

 

Die Kämmerei und die Kasse sind vom 04.12.2023 bis einschließlich 06.12.2023 geschlossen.

 

 
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