Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung - Entwurf des Bebauungsplanes "Lückenschluss Wohnbebauung Bahnhofstraße"
Der Entwurf des Bebauungsplans nach § 13b BauGB „Lückenschluss Wohnbebauung
Bahnhofstraße“ in der Fassung 02/2023 einschließlich der Begründung wurde durch den
Gemeinderat der Gemeinde Weißenborn/Erzgebirge am 29.03.2023 gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 BauGB bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Stand 02/2023 mit Begründung und Anlagen liegt in
der Zeit
vom 22.05.2023 bis zum 07.07.2023
zu jedermanns Einsicht im Rathaus aus.
Die vollständige Bekanntmachung mit unseren Dienstzeiten, sowie die Planunterlagen finden Sie hier, oder im Beteiligungsportal.