Rauchmelder retten Leben - Neue Rauchmelderpflicht in Sachsen

Lichtenberg/Erzgeb., den 09. 03. 2023

Im Brandfall bleiben nur rund 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen, nachdem der Rauchwarnmelder alarmiert hat. Das Gefährliche bei einem Brand ist der hochgiftige Brandrauch. Schon drei Atemzüge können tödlich sein. Besonders gefährlich ist ein Brand, wenn er die Menschen im Schlaf überrascht. Während wir schlafen ist unser Geruchssinn ausgeschaltet. Ohne einen Rauchwarnmelder bekommen wir also gar nicht mit, dass sich der gefährliche Brandrauch ausbreitet und uns gefährdet.

In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht nicht nur für Neu- und Umbauten, sondern seit dem 8. Juni 2022 auch für Bestandsgebäude. Die Übergangsfrist für die Aufrüstung von Bestandsgebäuden gilt bis zum 31.12.2023. Gemäß der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, Rauchmelder installiert werden.

 

 

Regelungen der Rauchmelderpflicht in Sachsen

 

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Sachsen?

  • Bei Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2016 Rauchmelder spätestens bei Bezugsfertigkeit vorhanden sein.
  • Bestandsbauten bzw. Altbauten müssen seit dem 08.06.2022 nachgerüstet werden und bis spätestens zum Ablauf des 31.12.2023 nachgerüstet sein!

 

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen.  Die Vorschrift gilt für alle Gebäudearten unabhängig von ihrer genehmigten oder tatsächlichen Nutzungsart, also auch für Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen, in denen Menschen schlafen sollen oder können.
  • In allen Fluren im Objekt bzw. in der Wohnung, die „zu diesen (zum Schlafen von Personen bestimmten) Aufenthaltsräumen“ bzw. von dort ins Treppenhaus oder/und ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der gegen die Wohnräume nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls „mit mindestens einem Rauchwarnmelder“, zweckmäßigerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

 

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • Der Eigentümer (des selbstgenutzten und/oder vermieteten Wohnraums) muss die Rauchmelder installieren.
     

Wer ist verantwortlich für die Wartung der Rauchmelder zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Mietrechtlich ist stets der Vermieter verpflichtet, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer.
     

 

Tipps und Hinweise

 

  • Die neue Rauchmelderpflicht regelt den Mindestschutz. Ein kompletter Schutz wird erst erreicht, wenn alle Räume mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Denn auch in einem Wohnzimmer kann man schnell bei Kerzenlicht einschlafen.
  • Grundsätzlich sollte ein Rauchwarnmelder mittig an der Zimmerdecke installiert werden.
  • Testen Sie einmal pro Monat über den Testknopf die Funktion.
  • Achten Sie beim Kauf auf qualitativ hochwertige Produkte, welche das Qualitätszeichen „Q“ besitzen. Dieses finden Sie auf der Verpackung des Gerätes und auf dem Rauchmelder selbst. Informieren Sie sich beim Fachhändler oder im Internet. Auch die Stiftung Warentest gibt Auskunft über geeignete Geräte.
  • Der Rauchmelder sollte mindestens 10 Jahre halten und eine hohe Sicherheit vor Fehlalarmen bieten.
  • Bringen Sie herkömmliche „optisch wirkende Rauchmelder“ nicht im Bad oder in der Küche an. Diese Geräte können nicht unterscheiden ob es sich um Wasserdampf oder Brandrauch handelt und lösen daher schnell einen Fehlalarm aus. Für diese Räume eignen sich „thermisch wirkende Rauchmelder“ (auch Hitzemelder genannt) besser. Im Gegensatz zu herkömmlichen Rauchmeldern reagieren diese erst ab einer erhöhten Raumtemperatur (ab ca. 58°).

 

 

Rauchmelder verhindern keinen Brand.

Aber Rauchmelder können Ihr Leben retten!