Informationen zur Grund- und Hundesteuer 2023
Wir möchten Sie hiermit auf die Zahlung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatzbemessung) erinnern.
In der öffentlichen Bekanntmachung vom 10.11.2022 (Burgberg-Kurier Nr. 11/2022) wurden Sie darüber informiert, dass auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden verzichtet wird, da gegenüber dem Kalenderjahr 2022 keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und B beschlossen wurde.
Am 15.02.2023 ist der nächste Fälligkeitstermin zur Zahlung der Grundsteuer.
Alle Zahlungspflichtigen, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, die Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens pünktlich auf das Konto der Gemeindeverwaltung bzw. in der Kasse einzuzahlen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Mahngebühren und die Berechnung von Säumniszuschlägen.
Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE 04 1203 0000 0001 4088 89
BIC: BYLADEM1001
Für alle Steuerzahler, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird zu folgenden Terminen 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. bzw. bei Jahreszahlung zum 01.07. abgebucht.
Falls Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dann melden Sie sich einfach bei den Mitarbeiterinnen der Kasse. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie sich das Formular unter www.lichtenberg-erzgebirge.de unter der Rubrik Rathaus / Formulare herunterladen.
Alle Hundesteuerzahler, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, weisen wir auf den Fälligkeitstermin 15.03.2023 hin.